§ 1 Anbieter und Begriffe
Anbieter der vereinbarten digitalen Leistungen ist GIHS – German Intelligent Hospitality Solutions, Einzelunternehmen, Inhaber Arne Finnern, Baleckestraße 1, 18055 Rostock, Deutschland.
(2) „Kunde“ bezeichnet die Person oder Organisation, die einen Vertrag über einen GIHS-Dienst schließt. „Nutzer“ ist eine natürliche Person, die einen Dienst auf Grundlage eines Kundenkontos, einer Einladung oder eines Gastzugangs verwendet. „Produkt“ bezeichnet die jeweils vertraglich vereinbarte GIHS-Software oder digitale Leistung.
(3) Diese Masterbedingungen sind auf Verträge mit Unternehmern ausgerichtet. Soweit GIHS Angebote auch an Verbraucher richtet, gelten die einschlägigen zwingenden Verbraucherschutzvorschriften und gesondert zur Verfügung gestellte Verbraucherinformationen.
§ 2 Geltungsbereich und Rangfolge
(1) Diese Bedingungen gelten, soweit sie bei Vertragsschluss wirksam einbezogen werden, für die vereinbarten digitalen Dienste von GIHS.
(2) Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor. Besondere Produktbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Auftragsverarbeitungsvereinbarungen ergänzen die Masterbedingungen; bei Widersprüchen geht die speziellere Regelung für ihren jeweiligen Gegenstand vor.
(3) Die bloße Verlinkung dieser AGB im Footer ersetzt nicht ihre rechtlich wirksame Einbeziehung in den jeweiligen Vertrag.
§ 3 Produkte und Leistungsgegenstand
(1) Zu den von GIHS betriebenen oder geplanten Diensten zählen insbesondere GIHS OS, GIHS ID-X/Auth, GIHS Comms Hub, GIHS Pay, GIHS Knowledge, MDS, HOS, PETRA HR, RMBY, Mika, Check Engine, SE Connect, Harbor, GIHS Sign, SigBuy, Campfire, GIHS Reputation Hub, QZ – Das Hotelquiz, Five Star Fever und GIHS Games Ads. Diese Nennung begründet keine Zusage, dass jedes Produkt bereits verfügbar oder Bestandteil jedes Vertrags ist.
(2) Maßgeblich für Art, Umfang, Funktionen, Einschränkungen und gegebenenfalls Service-Level ist ausschließlich die zum Vertrag gehörende Leistungsbeschreibung.
(3) Funktionen von Drittanbietern, etwa PMS-, Zahlungs-, Kommunikations- oder Identitätsdiensten, können eigene Bedingungen voraussetzen. GIHS schuldet die Verfügbarkeit fremder Dienste nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang.
§ 4 Vertragsschluss
(1) Produktdarstellungen sind nicht automatisch rechtsverbindliche Angebote. Maßgeblich ist der im betreffenden Produkt vorgesehene Bestell-, Angebots- und Annahmeprozess.
(2) Ein Vertrag entsteht nach den bei Bestellung mitgeteilten Bedingungen, beispielsweise durch Bestätigung des Angebots, elektronische Annahme oder Freischaltung, soweit diese Vorgehensweise vereinbart ist.
(3) Vor entgeltlichen Verbraucherbestellungen müssen die jeweils erforderlichen Informationen und Bestätigungsschritte bereitgestellt werden.
§ 5 Kundenkonto und Berechtigungen
(1) Der Kunde benennt berechtigte Nutzer und verwaltet deren Zugänge entsprechend den vereinbarten Rollen. Nutzer müssen Angaben wahrheitsgemäß halten und Zugangsmittel vertraulich behandeln.
(2) Berechtigungs- und Mandantentrennung richten sich nach der Produktarchitektur. Soweit GIHS ID-X eingesetzt wird, gelten ergänzende Informationen zum zentralen Login, zur Mehrfaktorauthentisierung und zur Wiederherstellung des Zugangs.
(3) Der Kunde informiert GIHS unverzüglich über erkennbare unberechtigte Zugriffe oder einen Verlust von Zugangsmitteln.
§ 6 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde stellt für die vereinbarte Leistung notwendige, rechtmäßige und zutreffende Informationen bereit und hält erforderliche Einwilligungen, Berechtigungen und Zugänge vor.
(2) Bei Anbindungen von Hotel-, HR-, PMS-, Buchhaltungs- oder Zahlungsdaten ist der Kunde für seine Berechtigung zur Übermittlung und für die fachliche Richtigkeit bereitgestellter Ausgangsdaten verantwortlich, soweit GIHS nicht ausdrücklich die Erhebung oder Prüfung übernimmt.
§ 7 Test-, Vorschau- und Entwicklungsfunktionen
(1) Als Test, Preview, Beta oder Demo bezeichnete Funktionen dienen dem jeweils beschriebenen Testzweck. Der konkrete Nutzungsumfang und gegebenenfalls Einschränkungen werden bei Bereitstellung angegeben.
(2) Produktive Nutzung personenbezogener oder geschäftskritischer Daten in Testumgebungen erfordert eine gesonderte Freigabe und angemessene Schutzmaßnahmen.
§ 8 Technischer Betrieb und Wartung
(1) GIHS betreibt vereinbarte Dienste mit angemessener Sorgfalt. Verfügbarkeit und Reaktionszeiten richten sich nach etwaigen gesonderten Service-Level-Vereinbarungen.
(2) Wartungen, Sicherheitsmaßnahmen und Weiterentwicklungen können technische Anpassungen erforderlich machen. Wesentliche Änderungen dürfen vereinbarte Hauptleistungen nicht ohne zulässige Rechtsgrundlage entziehen.
(3) GIHS informiert über erhebliche, absehbare Einschränkungen in angemessener Weise, soweit dies technisch und organisatorisch möglich ist.
§ 9 Preise und Abrechnung
(1) Für entgeltliche Leistungen gelten die vor Vertragsschluss ausgewiesenen oder individuell vereinbarten Preise, Laufzeiten, Abrechnungsintervalle und Steuerangaben.
(2) Ob Preise netto oder brutto angegeben sind, hängt von Zielgruppe und Angebotsstrecke ab; gesetzliche Verbraucherpreisinformationen bleiben unberührt.
(3) Zahlungsarten, Rechnungsstellung, Verzug und Folgen fehlgeschlagener Zahlungen ergeben sich aus der konkreten Vereinbarung und anwendbarem Recht.
§ 10 Laufzeit und Beendigung
(1) Laufzeit, automatische Verlängerung und ordentliche Kündigungsfristen richten sich nach den ausdrücklich vereinbarten Bedingungen und zwingendem Recht.
(2) Gesetzliche Rechte zur außerordentlichen Kündigung bleiben bestehen.
(3) Für die nach § 312k BGB erfassten online abgeschlossenen entgeltlichen Verbraucherdauerschuldverhältnisse stellt GIHS die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsmöglichkeit bereit. Ein Footer-Link auf die AGB allein genügt dafür nicht.
(4) Nach Vertragsende werden Datenzugriff, Export und Löschung nach der Produktvereinbarung, den datenschutzrechtlichen Rollen und gesetzlichen Aufbewahrungspflichten abgewickelt.
§ 11 Zulässige Nutzung
(1) Nutzer dürfen Dienste nur rechtmäßig und gemäß ihrem vorgesehenen Funktionsumfang nutzen.
(2) Untersagt sind insbesondere missbräuchliche Zugriffsversuche, das Umgehen von Berechtigungssystemen, die Verbreitung rechtswidriger Inhalte und Angriffe auf Sicherheit oder Verfügbarkeit.
(3) Maßnahmen bei Verstößen müssen verhältnismäßig sein und berechtigte Interessen sowie anwendbare zwingende Vorschriften berücksichtigen.
§ 12 Kundendaten und Inhalte
(1) Rechte an vom Kunden bereitgestellten Daten und Inhalten werden durch deren Bereitstellung grundsätzlich nicht auf GIHS übertragen. Der Kunde gewährt nur die Rechte, die GIHS zur Erbringung der beauftragten Leistung benötigt.
(2) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit eigener Veröffentlichungen, Uploads und Berechtigungen verantwortlich, soweit GIHS nicht aufgrund eigener gesetzlicher Pflichten verantwortlich ist.
(3) Öffentliche Profile, Community-Beiträge, Spiele und Bewertungsauswertungen erfordern jeweils konkrete Zusatzregeln zu Moderation, Sichtbarkeit und Rechten Dritter.
§ 13 Software- und Kennzeichenrechte
(1) Alle nicht ausdrücklich übertragenen Rechte an Software, Designs, Inhalten, Marken und technischen Komponenten verbleiben bei ihren jeweiligen Rechteinhabern.
(2) Der Kunde erhält für die Vertragsdauer die vereinbarten nicht ausschließlichen Nutzungsrechte; weitergehende Nutzungen erfordern eine gesonderte Erlaubnis, soweit nicht gesetzlich zulässig.
§ 14 Sicherheit und Datenschutz
(1) Beide Parteien beachten ihre jeweiligen datenschutz- und sicherheitsrechtlichen Pflichten.
(2) Soweit GIHS personenbezogene Daten im Auftrag eines Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der entsprechenden Verarbeitung eine erforderliche Auftragsverarbeitungsvereinbarung einschließlich geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen.
(3) Die unter https://gihs.group/datenschutz bereitgestellten Datenschutzhinweise informieren über Datenverarbeitungen in eigener Verantwortlichkeit von GIHS. Sie ersetzen keine erforderliche Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
§ 15 Integrationen und Fremdleistungen
(1) Bei Integrationen wie PMS-, Buchhaltungs-, Mail-, Zahlungs- oder Identitätsanbindungen können weitere vertragliche und technische Voraussetzungen gelten.
(2) Berechtigungen, API-Limits, Kosten und Rechte der Drittanbieter sind durch die jeweils berechtigte Partei zu beachten.
(3) Für selbstständige Leistungen von Drittanbietern gelten deren Vereinbarungen, soweit wirksam einbezogen.
§ 16 KI-gestützte Funktionen
(1) Soweit ein Produkt KI-gestützte Vorschläge oder Auswertungen enthält, dienen diese dem jeweils beschriebenen Zweck. Ergebnisse können fehlerhaft sein und erfordern bei wirtschaftlich, rechtlich oder persönlich erheblichen Entscheidungen eine angemessene menschliche Prüfung.
(2) Konkrete Regeln zu Eingabedaten, Empfängern, Aufbewahrung und Nutzung durch externe KI-Dienste werden produktspezifisch festgelegt.
(3) Eine vollständig automatisierte rechtlich erhebliche Entscheidung wird durch die bloße Erwähnung von KI-Funktionen nicht vereinbart.
§ 17 Support und Mitteilungen
(1) Supportwege und Leistungszeiten richten sich nach dem gewählten Produkt und der vereinbarten Leistungsbeschreibung.
(2) Rechtlich erhebliche Erklärungen erfolgen in der jeweils gesetzlich oder vertraglich vorgesehenen Form.
§ 18 Mängel und gesetzliche Rechte
(1) Für Mängel und Leistungsstörungen gelten die gesetzlichen Vorschriften und wirksam vereinbarte ergänzende Bedingungen.
(2) Zwingende Rechte, insbesondere von Verbrauchern, werden durch diese Masterbedingungen nicht eingeschränkt.
§ 19 Haftung
(1) GIHS haftet nach Maßgabe des gesetzlichen Rechts. Insbesondere bleiben die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und gesetzlich zwingende Haftungstatbestände unberührt.
(2) Etwaige zulässige Haftungsbegrenzungen für Unternehmerverträge müssen gesondert unter Berücksichtigung des konkreten Produkts und der typischerweise vorhersehbaren Schäden rechtlich geprüft und vereinbart werden.
§ 20 Verbraucherinformationen und Widerruf
(1) Sofern GIHS mit Verbrauchern Fernabsatzverträge schließt, werden die erforderlichen vorvertraglichen Informationen, gegebenenfalls eine Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular gesondert bereitgestellt.
(2) Voraussetzungen für ein etwaiges vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts bei digitalen Leistungen sind im jeweiligen Bestellprozess gesondert zu prüfen.
§ 21 Produktbezogene Zusatzbedingungen
(1) Die allgemeinen Bedingungen sind allein für folgende Besonderheiten nicht ausreichend: personal- und bewerbungsbezogene Funktionen (PETRA HR), digitale Beschlüsse und Signaturen (GIHS Sign), Zahlungen (GIHS Pay), öffentliche Profile (SigBuy), Community und Moderation (Campfire), Loyalty (Harbor), Gästequiz/Preise (QZ), browserbasierte Spiele (Five Star Fever), Werbeausspielung (GIHS Games Ads) und Bewertungsanalysen (GIHS Reputation Hub).
(2) Für diese Produkte werden vor Vertragsabschluss angemessene Zusatzinformationen und, soweit erforderlich, spezielle Bedingungen bereitgestellt.
§ 22 Änderungen dieser Bedingungen
(1) Änderungen gelten gegenüber bestehenden Verträgen nur, soweit eine rechtlich zulässige Änderungsvereinbarung oder ein wirksam vereinbarter Änderungsvorbehalt dies trägt.
(2) Eine Veröffentlichung neuer Texte auf der Website ersetzt keine erforderliche Änderungsvereinbarung oder Kundeninformation.
§ 23 Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht und Gerichtsstand sind abhängig von Vertragsart und zwingenden gesetzlichen Schutzbestimmungen gesondert festzulegen.
(2) Individuell unwirksame Regelungen werden nach Maßgabe des gesetzlichen Rechts behandelt; unwirksame Klauseln werden nicht durch eine pauschale geltungserhaltende Reduktion ersetzt.